Schulungen rundum Datenschutz, KI-Verordnung oder Informationsicherheit
Grundlagen und Besonderheiten bei einem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Bassiswissen des Datenschutzes effektiv vermittelt.
Basiswissen der personenbezogenen Daten effektiv vermittelt.
sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Auftragnehmers fallen. Sämtliche Mitwirkungsleistungen sind vom Auftraggeber stets auf eigene Kosten und unentgeltlich für den Auftragnehmer zu erbringen.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der Dienstleistung von Bedeutung sein könnten.
Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
Die nachfolgenden besonderen Bedingungen für Schulungsverträge gelten ergänzend zu den Regelungen des Allgemeinen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten spezifische Regelungen und haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Bestimmungen des Teil A – Allgemeiner Teil, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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