Wissenswertes

Auftrags­verarbeitungs­vertrag

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist essenziell, um die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Datenverarbeitung durch Dritte einzuhalten. Dieser Vertrag definiert klar die Rollen und Verantwortlichkeiten beider Parteien, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Inhalt eines AVV

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) muss bestimmte Inhalte und Regelungen enthalten, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die in einem solchen Vertrag geregelt sein sollten:

Parteien des Vertrags

Klare Benennung des Verantwortlichen (Auftraggeber) und des Auftragsverarbeiters (Auftragnehmer).

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Beschreibung der Art der Verarbeitung, der Datenkategorien und der betroffenen Personen sowie der Dauer der Verarbeitung.

Art und Zweck der Daten­verarbeitung

Detaillierte Beschreibung, warum die Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

Verpflichtungen und Rechte des Verantwortlichen

Festlegung der Pflichten des Auftraggebers, insbesondere bezüglich der Bereitstellung von Informationen und der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Pflichten des Auftrags­verarbeiters

Der Auftragnehmer muss sich verpflichten, die Daten nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen, die Vertraulichkeit sicherzustellen und Subunternehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers einzusetzen.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsverarbeiter implementiert hat, um die Daten zu schützen (z. B. Zugangskontrollen, Verschlüsselung, etc.).

Unterauftrags­verhältnisse

Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen der Auftragsverarbeiter Subunternehmer einsetzen darf.

Rechte der betroffenen Personen

Regelungen, wie der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) unterstützen wird.

Daten­übermittlung in Drittländer

Regelungen, falls eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt, einschließlich der Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus.

Löschung und Rückgabe der Daten

Bestimmungen darüber, was mit den Daten nach Beendigung des Vertrags geschieht (z. B. Rückgabe oder Löschung der Daten).

Haftung

Regelungen zur Haftung der Parteien im Falle von Datenschutzverletzungen oder Verstößen gegen den Vertrag.

Vertraulichkeit

Verpflichtung zur Vertraulichkeit für alle Personen, die Zugang zu den Daten haben.

Audit- und Kontrollrechte

Das Recht des Auftraggebers, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch den Auftragnehmer zu überprüfen.

Änderungen des Vertrags

Regelungen, wie Änderungen des Vertrags vorgenommen werden können.

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Die genaue Ausgestaltung kann je nach den spezifischen Umständen und der Art der Datenverarbeitung variieren, aber diese Punkte bilden die Grundlage für einen rechtlich korrekten Auftragsverarbeitungsvertrag.