Landesamt oder Landesbeauftragter: wer ist zuständig?
Wer nach dem „Datenschutzbeauftragten Bayern“ sucht, meint oft eine der beiden Aufsichtsbehörden im Freistaat. Welche zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie zum öffentlichen oder zum nicht-öffentlichen Bereich gehören.
Für Unternehmen: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Zuständig für Unternehmen, Vereine, Selbstständige, Arztpraxen und andere nicht-öffentliche Stellen in Bayern. Hier melden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten und Datenpannen, hier gehen Beschwerden über Unternehmen ein. Promenade 18, 91522 Ansbach, lda.bayern.de.
Für Behörden: Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD)
Zuständig für Behörden, Kommunen und andere öffentliche Stellen in Bayern, etwa bei Beschwerden über eine Behörde. Das ist der „Landesdatenschutzbeauftragte“, nach dem viele suchen. Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Besuch nur nach Vereinbarung), datenschutz-bayern.de.
Brauchen Sie in Bayern einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht ergibt sich aus der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz und gilt in allen Bundesländern gleich. Eine bayerische Sonderregel für Unternehmen gibt es nicht. Die wichtigste Schwelle steht im Bundesdatenschutzgesetz:
„soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“
Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten gilt die Pflicht außerdem, wenn Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG) oder wenn Ihre Kerntätigkeit in einer umfangreichen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht, etwa Gesundheitsdaten (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Ein Prüfschema finden Sie im Ratgeber Datenschutzbeauftragter: Ab wann Pflicht?
Auch ohne Pflicht kann ein Datenschutzbeauftragter sinnvoll sein, etwa wenn Auftraggeber einen Nachweis verlangen. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten ohnehin für jedes Unternehmen.
Datenschutzbeauftragten beim BayLDA melden
Art. 37 Abs. 7 DSGVO verlangt zwei Dinge: Sie veröffentlichen die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten und teilen sie der Aufsichtsbehörde mit. Für Unternehmen in Bayern sieht das so aus:
- Benennen: Sie bestimmen eine Person aus dem Unternehmen oder bestellen einen externen Dienstleister, am besten mit schriftlicher Vereinbarung.
- Veröffentlichen: Die Kontaktdaten gehören in Ihre Datenschutzerklärung, damit sich Kunden und Beschäftigte direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden können.
- Melden: Das BayLDA nimmt die Meldung über sein Online-Portal entgegen. Dort lassen sich die Angaben später auch ändern. Jede verantwortliche Stelle meldet einzeln, Sammelmeldungen für mehrere Firmen einer Gruppe nimmt das Landesamt nicht an.
Externer Datenschutzbeauftragter für Bayern: digital statt vor Ort
dilohver sitzt in Taufkirchen bei München und betreut Kunden digital: per Telefon, Videogespräch, E-Mail und mit unserer Datenschutzmanagement-Software. Termine vor Ort bieten wir nicht an. Bei diesem Thema ist das selten ein Nachteil, denn die Arbeit eines Datenschutzbeauftragten besteht aus Dokumentation, Verträgen, Schulungen und Antworten auf Fragen aus dem Alltag. Das geht ohne Anfahrt, und Sie sparen Termine und Reisekosten.
So läuft die Zusammenarbeit ab:
- Anfrage: Sie schreiben uns über das Kontaktformular, wie groß Ihr Unternehmen ist und was Sie brauchen.
- Kostenloses Erstgespräch: Wir rufen Sie an und klären, ob und in welchem Umfang Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen.
- Angebot: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. Die Pakete beginnen bei 49 € im Monat, Einzelheiten stehen unter Preise.
- Bestellung und Betreuung: Nach der Bestellung arbeiten wir digital mit Ihnen, Ihre Unterlagen liegen zentral in der Software.
Wir betreuen Unternehmen aus allen Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Eigene Seiten gibt es für München und Nürnberg. Was ein externer Datenschutzbeauftragter genau übernimmt, steht auf der Seite Externer Datenschutzbeauftragter.