Modul · Hinweisgeberschutzgesetz
Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle einrichten. Mit dem Hinweisgeberportal erhalten Sie einen eigenen digitalen Meldekanal, auf Wunsch anonym, mit Fristen und sicherem Rückkanal.
So sieht es aus
Eingang, Bestätigung, Rückfragen und Abschluss in einem geschützten Bereich, nur für die zuständigen Personen.
| Meldung | Schritt | Status |
|---|---|---|
| #2026-014 | Bestätigung in 7 Tagen | Offen |
| #2026-012 | Rückmeldung in 3 Monaten | Frist läuft |
| #2026-013 | Bestätigung | Erledigt |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Funktionen
Hinweisgebende können ohne Namen melden und bleiben trotzdem über einen sicheren Rückkanal erreichbar.
Eigene Webadresse, Ihr Logo und Ihre Farben. Formulare und Texte lassen sich anpassen.
Meldungen als Text, mit Anhängen oder als Sprachaufnahme, in mehr als zehn Sprachen.
Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen und Rückmeldung binnen drei Monaten werden überwacht.
Nur die benannten Personen der Meldestelle sehen die Meldungen und deren Verlauf.
Jeder Schritt der Bearbeitung ist nachvollziehbar festgehalten.
So arbeiten Sie damit
| Einstellung | Wert | Status |
|---|---|---|
| Webadresse | eigene Adresse Ihres Unternehmens | Erledigt |
| Logo und Farben | übernommen | Erledigt |
| Meldeformular | Vorlage angepasst, Datei-Upload an | Erledigt |
| Sprachen | Deutsch, Englisch | Offen |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Häufige Fragen
Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Für einige Branchen, etwa Finanzdienstleister, gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.
Das Gesetz verlangt keine anonyme Meldung, empfiehlt aber, anonyme Hinweise zu bearbeiten. Das Portal bietet beides.
Sprechen Sie uns an. Ob und wie wir die Bearbeitung übernehmen, klären wir im Gespräch.
Weitere Module
Zugang anfragen
Sagen Sie uns, wie viele Personen mit der Software arbeiten sollen. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.