Modul · Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebersystem-Software: Ihr sicherer Meldekanal

Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle einrichten. Mit dem Hinweisgeberportal erhalten Sie einen eigenen digitalen Meldekanal, auf Wunsch anonym, mit Fristen und sicherem Rückkanal.

So sieht es aus

Meldungen vertraulich bearbeiten

Eingang, Bestätigung, Rückfragen und Abschluss in einem geschützten Bereich, nur für die zuständigen Personen.

  • Anonyme Meldung möglich
  • Eigene Adresse mit Ihrem Logo
  • Fristen werden überwacht
Eingegangene Meldungen
  • Meldung #2026-014anonym, vor 2 StundenNeu
  • Meldung #2026-013Eingangsbestätigung gesendetErledigt
  • Meldung #2026-012Rückmeldung bis 28.10.Offen
  • Meldung #2026-011abgeschlossenErledigt

Beispielansicht mit erfundenen Daten.

Funktionen

Ein Meldekanal, dem man vertraut

Anonym, wenn gewünscht

Hinweisgebende können ohne Namen melden und bleiben trotzdem über einen sicheren Rückkanal erreichbar.

Ihr Portal, Ihr Auftritt

Eigene Webadresse, Ihr Logo und Ihre Farben. Formulare und Texte lassen sich anpassen.

Text, Dateien, Sprache

Meldungen als Text, mit Anhängen oder als Sprachaufnahme, in mehr als zehn Sprachen.

Fristen im Griff

Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen und Rückmeldung binnen drei Monaten werden überwacht.

Klare Zuständigkeit

Nur die benannten Personen der Meldestelle sehen die Meldungen und deren Verlauf.

Lückenlos dokumentiert

Jeder Schritt der Bearbeitung ist nachvollziehbar festgehalten.

So arbeiten Sie damit

In drei Schritten zur Meldestelle

Einstellungen Meldeportal
EinstellungWertStatus
Webadresseeigene Adresse Ihres UnternehmensErledigt
Logo und FarbenübernommenErledigt
MeldeformularVorlage angepasst, Datei-Upload anErledigt
SprachenDeutsch, EnglischOffen

Beispielansicht mit erfundenen Daten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?

Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Für einige Branchen, etwa Finanzdienstleister, gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.

Muss die Meldung anonym möglich sein?

Das Gesetz verlangt keine anonyme Meldung, empfiehlt aber, anonyme Hinweise zu bearbeiten. Das Portal bietet beides.

Können wir die Meldestelle an dilohver auslagern?

Sprechen Sie uns an. Ob und wie wir die Bearbeitung übernehmen, klären wir im Gespräch.

Zugang anfragen

Die Software in Ruhe kennenlernen?

Sagen Sie uns, wie viele Personen mit der Software arbeiten sollen. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.

Zugang anfragen
  • 15 € im Monat für 2 Benutzer
  • Einrichtung durch dilohver
  • Server in Deutschland