Modul · Art. 15 und 33 DSGVO
Ein Kunde verlangt Auskunft, ein Laptop geht verloren: In beiden Fällen laufen kurze Fristen. Die Software dokumentiert Anfragen betroffener Personen und Datenschutzverletzungen, ordnet sie den richtigen Verarbeitungen zu und erinnert rechtzeitig.
So sieht es aus
Jede Anfrage und jede Panne mit Eingangsdatum, Frist und nächstem Schritt.
| Anfrage | Art | Status |
|---|---|---|
| M. K., eingegangen 12.10. | Auskunft | Frist läuft |
| J. S., eingegangen 02.10. | Löschung | Erledigt |
| R. T., eingegangen 15.10. | Widerspruch | Offen |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Funktionen
Ein öffentliches Formular nimmt Anfragen einheitlich entgegen, statt sie im Postfach zu verlieren.
Die Software schlägt vor, welche Verarbeitungen eine Anfrage betrifft, das spart Sucharbeit bei der Auskunft.
Die Monatsfrist für Antworten und die 72-Stunden-Frist bei Datenpannen werden überwacht.
Fragen helfen einzuschätzen, wer betroffen ist und ob eine Meldepflicht besteht.
Jede Panne wird dokumentiert, wie es Art. 33 Abs. 5 DSGVO verlangt, auch wenn keine Meldung nötig ist.
Die Dokumentation lässt sich als übersichtliches PDF ausgeben.
So arbeiten Sie damit
| Anfrage | Art | Status |
|---|---|---|
| M. K., eingegangen 12.10. | Auskunft | Frist läuft |
| J. S., eingegangen 02.10. | Löschung | Erledigt |
| R. T., eingegangen 15.10. | Widerspruch | Offen |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Ratgeber zum Thema
Häufige Fragen
Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden, das müssen Sie der Person begründet mitteilen.
Gemeldet werden muss, wenn ein Risiko für die betroffenen Personen nicht ausgeschlossen ist. Dokumentiert werden muss jede Panne.
Weitere Module
Zugang anfragen
Sagen Sie uns, wie viele Personen mit der Software arbeiten sollen. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.