Regionen
dilohver betreut Unternehmen, Vereine und Praxen in Bayern digital: per Telefon, Video, E-Mail und Datenschutz-Software. Hier finden Sie, welche Behörde für Sie zuständig ist, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und wie die Betreuung ohne Termin vor Ort abläuft.
Bayern und Städte
Landesamt oder Landesbeauftragter: wer zuständig ist, wann die Pflicht greift und wie Sie den Datenschutzbeauftragten melden.
Warum der Landesbeauftragte in München nicht für Unternehmen zuständig ist, und Betreuung aus dem Landkreis München.
Aufsicht in Ansbach, Betreuung für Nürnberg, Fürth, Erlangen und ganz Franken.
Warum digital
Das Verarbeitungsverzeichnis und Ihre Unterlagen liegen zentral in unserer Datenschutz-Software, nicht in einem Ordner beim Berater.
Beschäftigte lernen per Video-Call oder Lernvideo und erhalten ein Zertifikat.
Fragen aus dem Alltag klären wir per Telefon oder E-Mail, ohne auf einen Termin vor Ort zu warten.
Häufige Fragen
Nein. dilohver betreut ausschließlich digital, per Telefon, Videogespräch, E-Mail und Datenschutz-Software. Für die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ist ein Besuch vor Ort nicht erforderlich.
Bei der Pflicht nicht: Sie ergibt sich aus der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz und gilt bundesweit gleich. Anders sind die zuständige Aufsichtsbehörde, in Bayern das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, und das Meldeverfahren.
Dort ist der Firmensitz, im Landkreis München. Für die Betreuung spielt der Ort keine Rolle, sie läuft digital.
Kostenfreies Erstgespräch
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, wir melden uns mit einem passenden Vorschlag.