Modul · Art. 30 und 35 DSGVO
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die Grundlage jeder Datenschutzdokumentation. Mit der Software bauen Sie es aus Mustern auf, halten es aktuell und prüfen bei riskanten Verarbeitungen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
So sieht es aus
Jede Verarbeitung mit Abteilung, Zweck und Status. Fehlende Pflichtangaben sind sofort sichtbar.
| Verarbeitung | Abteilung | Status |
|---|---|---|
| Lohnabrechnung | Personal | Erledigt |
| Bewerbungen | Personal | Erledigt |
| Kundenverwaltung | Vertrieb | Erledigt |
| Videoüberwachung | Verwaltung | Offen |
| Newsletter | Marketing | Erledigt |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Funktionen
Für typische Verarbeitungen wie Lohnabrechnung, Bewerbungen oder Newsletter gibt es vorbereitete Einträge, die Sie anpassen.
Die Software zeigt, welche Angaben nach Art. 30 DSGVO noch fehlen, und legt dafür Aufgaben an.
Verarbeitungen hängen an Dienstleistern, Systemen und Maßnahmen. Ändert sich ein Dienstleister, sehen Sie, welche Einträge betroffen sind.
Ein Fragenkatalog klärt, ob für eine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig ist.
Planung, Risikobewertung und Kontrolle werden geführt durchlaufen und nachvollziehbar dokumentiert.
Verzeichnis und Folgenabschätzung lassen sich als PDF mit Ihrem Logo ausgeben, etwa für eine Anfrage der Aufsichtsbehörde.
So arbeiten Sie damit
| Muster | Abteilung | Status |
|---|---|---|
| Lohnabrechnung | Personal | Erledigt |
| Bewerbungen | Personal | Erledigt |
| Newsletter | Marketing | Erledigt |
| Videoüberwachung | Verwaltung | Vorschlag |
Beispielansicht mit erfundenen Daten.
Ratgeber zum Thema
Häufige Fragen
Die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift nur, wenn die Verarbeitung gelegentlich erfolgt, kein Risiko birgt und keine besonderen Datenkategorien betrifft. Weil Lohnabrechnung und Kundenverwaltung regelmäßig stattfinden, brauchen praktisch alle Unternehmen ein Verzeichnis.
Ja. Bestehende Einträge aus Word oder Excel übertragen wir bei der Einrichtung gern mit Ihnen gemeinsam.
Das entscheiden Sie. Häufig pflegen die Abteilungen ihre Verarbeitungen selbst und die Geschäftsführung oder der Datenschutzbeauftragte gibt sie frei.
Weitere Module
Zugang anfragen
Sagen Sie uns, wie viele Personen mit der Software arbeiten sollen. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.