Modul · Art. 30 und 35 DSGVO

Verarbeitungsverzeichnis-Software: VVT und DSFA an einem Ort

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die Grundlage jeder Datenschutzdokumentation. Mit der Software bauen Sie es aus Mustern auf, halten es aktuell und prüfen bei riskanten Verarbeitungen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.

So sieht es aus

Ihr Verzeichnis, sauber sortiert

Jede Verarbeitung mit Abteilung, Zweck und Status. Fehlende Pflichtangaben sind sofort sichtbar.

  • Mustertätigkeiten als Startpunkt
  • Pflichtangaben werden geprüft
  • Export als PDF für die Aufsicht
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
VerarbeitungAbteilungStatus
LohnabrechnungPersonalErledigt
BewerbungenPersonalErledigt
KundenverwaltungVertriebErledigt
VideoüberwachungVerwaltungOffen
NewsletterMarketingErledigt

Beispielansicht mit erfundenen Daten.

Funktionen

Vom leeren Blatt zum vollständigen Verzeichnis

Muster statt leeres Blatt

Für typische Verarbeitungen wie Lohnabrechnung, Bewerbungen oder Newsletter gibt es vorbereitete Einträge, die Sie anpassen.

Pflichtangaben im Blick

Die Software zeigt, welche Angaben nach Art. 30 DSGVO noch fehlen, und legt dafür Aufgaben an.

Verknüpft statt doppelt

Verarbeitungen hängen an Dienstleistern, Systemen und Maßnahmen. Ändert sich ein Dienstleister, sehen Sie, welche Einträge betroffen sind.

Vorprüfung zur DSFA

Ein Fragenkatalog klärt, ob für eine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig ist.

DSFA Schritt für Schritt

Planung, Risikobewertung und Kontrolle werden geführt durchlaufen und nachvollziehbar dokumentiert.

Bericht auf Knopfdruck

Verzeichnis und Folgenabschätzung lassen sich als PDF mit Ihrem Logo ausgeben, etwa für eine Anfrage der Aufsichtsbehörde.

So arbeiten Sie damit

In vier Schritten zum Verzeichnis

Abteilungen
  • Geschäftsführung2 VerarbeitungenErledigt
  • Personal6 VerarbeitungenErledigt
  • Vertrieb4 VerarbeitungenErledigt
  • Produktionnoch keine VerarbeitungenOffen

Beispielansicht mit erfundenen Daten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss jedes Unternehmen ein Verarbeitungsverzeichnis führen?

Die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift nur, wenn die Verarbeitung gelegentlich erfolgt, kein Risiko birgt und keine besonderen Datenkategorien betrifft. Weil Lohnabrechnung und Kundenverwaltung regelmäßig stattfinden, brauchen praktisch alle Unternehmen ein Verzeichnis.

Kann ich ein vorhandenes Verzeichnis übernehmen?

Ja. Bestehende Einträge aus Word oder Excel übertragen wir bei der Einrichtung gern mit Ihnen gemeinsam.

Wer im Unternehmen pflegt das Verzeichnis?

Das entscheiden Sie. Häufig pflegen die Abteilungen ihre Verarbeitungen selbst und die Geschäftsführung oder der Datenschutzbeauftragte gibt sie frei.

Zugang anfragen

Die Software in Ruhe kennenlernen?

Sagen Sie uns, wie viele Personen mit der Software arbeiten sollen. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.

Zugang anfragen
  • 15 € im Monat für 2 Benutzer
  • Einrichtung durch dilohver
  • Server in Deutschland